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   RG, 07.02.1907 - Rep. IV. 309/06   

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https://dejure.org/1907,234
RG, 07.02.1907 - Rep. IV. 309/06 (https://dejure.org/1907,234)
RG, Entscheidung vom 07.02.1907 - Rep. IV. 309/06 (https://dejure.org/1907,234)
RG, Entscheidung vom 07. Februar 1907 - Rep. IV. 309/06 (https://dejure.org/1907,234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der auf Ersatz der Heilungskosten belangte Tierhalter der Klage des Verletzten gegenüber einwenden, der Heilungsaufwand sei bereits von seinem unterhaltspflichtigen Vater getragen worden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 65, 162
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 22.10.1957 - VI ZR 227/56
    Die Vorschrift bezieht sich, da sie einem den ganzen Inhalt der Schadenersatzpflicht wegen Verletzung des Körpers oder der Gesundheit umfassenden Grundsatz Ausdruck gibt, auch auf die Kosten der Heilung, gleichgültig, ob das Familienrecht dem Verletzten Unterhaltsansprüche gegen andere Personen gewährt und ob er die Heilungskosten selbst trägt oder nicht (vgl. RGZ 65, 162; 132; 223; JW 1936, 1667).
  • BGH, 24.10.1956 - IV ZR 103/56

    Schadensersatzpflicht des Vormunds

    Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Ersatzanspruch des Verletzten im Falle des § 843 BGB oder in anderen Fällen, in denen der Abs. 4 dieser Vorschrift entsprechend anzuwenden ist, bestehen bleibt, auch soweit der Unterhalt von dem Unterhaltsverpflichteten bereits geleistet worden ist (RGZ 47, 211 [212]; 65, 162; 92, 57 [59]; 138, 1 [2]; RG Warn 1909 Nr. 86; RG Recht 1918 Nr. 370; RG LZ 1919, 695 [696]; ebenso RGRK BGB 10. Aufl. § 843 Anm. 8 [864]; Staudinger BGB 9. Aufl. § 843 Anm. 5 [1965]).
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